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Lieferungs­bedingungen

1. Ausführung und Leistungs­beschreibung

Chemisch­reinigung oder Wasch­behandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Chemisch­reinigung erfolgt nach der Begriffs­bestimmung RAL 990A2, die eingesehen werden kann. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fach­männischen Ermessen überlassen.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffen­heit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fach­männische Waren­schau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festig­keit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echt­heit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnier­ungen, früher unsach­gemäße Behandlung, mitgelieferte Fremd­körper und andere verborgene Mängel), es sei denn, uns trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für Reinigungs­gut, das nicht oder nur begrenzt chemisch­reinigungs­fähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekenn­zeichnet sind oder wir dies durch einfache, fach­männische Waren­schau nicht erkennen können.

3. Rück­tritt

Ergibt sich trotz vorheriger fach­gemäßer Prüfung erst im Laufe einer sach­gemäßen Bearbeit­ung, dass der Auftrag unausführ­bar ist, so können wir vom Vertrag zurück­treten, es sei denn, dass der Aufrag­geber einer möglichen Abänder­ung des Auftrages zustimmt. Bei Rück­tritt vom Vertrag hat der Auftrag­geber nur einen Anspruch auf kostenlose Rück­gabe des Gegen­standes in dem jeweiligen Zustand.

4. Rück­gabe

Der Gegen­stände erfolgt nur gegen Aushändi­gung der Auftrags­bestätigung und Bar­zahlung ohne Abzug. Wer die Auftrags­bestätigung vorlegt, gilt als empfangs­berechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangs­berechti­gung bekannt. Der Auftrag­geber muss das Reinigungs­gut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefer­termin abholen. Geschieht dies nicht inner­halb eines Jahres nach diesem Termin und ist dem Textil­reiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vor­gesehenen Verwert­ung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwert­ung. Solche Kleidungs­stücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungs­verfahrens nicht übersteigt, können wirtschaft­lich vernünftig und frei­händig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungs­erlös.

5. Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungs­gut

Hat der Kunde zu Beweisen, dass das Reinigungs­gut vom Textil­reiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftrags­bestätigung oder des Tickets. Offensicht­liche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Rück­gabe gerügt werden.

6. Haftungs­begrenzung

Der Textil­reiniger haftet für den Verlust des Reinigungs­gutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungs­schäden haftet der Textil­reiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit unbegrenzt in Höhe des Zeit­wertes.

Achtung

Keine Haftung für Knöpfe, Gürtel­schnallen, Polster, Kunst­leder und Reiß­verschlüsse!!!

Beim Bundes­kartellamt angemeldet und im Bundes­anzeiger vom 09.08.1997 veröffent­lichte Konditions­empfehlungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e. V. gemäß § 38 des Gesetzes gegen Wett­bewerbs­beschränk­ungen.

überarbeitet 05/2014

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